Grundsteuer‑B‑Bewertung nach LGrStG: präzise Daten, klare Wertermittlung, prüffähige Unterlagen. Professionell durch Sachverständige für Immobilienbewertung aus Leonberg.
Grundsteuer B nach LGrStG –
Warum Eigentümer die Bewertung wirklich brauchen
Die Reform der Grundsteuer hat viele Eigentümer überrascht. Neue Bewertungsmodelle, neue Fristen, neue Anforderungen – und plötzlich müssen Millionen Immobilienbesitzer Daten liefern, die sie oft gar nicht vollständig vorliegen haben. Besonders die Grundsteuer B nach Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) stellt viele vor Herausforderungen. Doch warum ist diese Bewertung überhaupt notwendig? Und weshalb lohnt sich die Unterstützung durch Gutachter und Sachverständige für Immobilienbewertung?
Was steckt hinter der Grundsteuer B nach LGrStG?
Die Grundsteuer B betrifft alle bebauten und unbebauten Grundstücke sowie Eigentumswohnungen. Das LGrStG legt fest, wie der sogenannte Grundsteuerwert ermittelt wird. Dieser Wert bildet die Grundlage für die spätere Steuerberechnung – und ersetzt die jahrzehntealten Einheitswerte.
Damit dieser neue Wert korrekt berechnet werden kann, müssen Eigentümer zahlreiche Daten bereitstellen, darunter:
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Wohn- und Nutzflächen
- Baujahr und Modernisierungsstand
- Nutzung und Gebäudetyp
- Anzahl der Wohneinheiten
- Gebäudestruktur und Ausstattungsmerkmale
Viele dieser Angaben sind nicht einfach „abzulesen“, sondern müssen ermittelt, berechnet oder bewertet werden.
Warum Eigentümer die Bewertung wirklich brauchen
Die Grundsteuer ist eine laufende Steuer, die jedes Jahr anfällt. Ein falsch ermittelter Grundsteuerwert kann daher langfristige finanzielle Folgen haben.
Drei Gründe sind besonders wichtig:
1. Falsche Angaben führen zu falschen Steuerwerten
Wenn Flächen, Baujahre oder Gebäudedaten nicht korrekt angegeben werden, kann der Grundsteuerwert zu hoch oder zu niedrig ausfallen.
Ein zu hoher Wert bedeutet: Sie zahlen dauerhaft zu viel Grundsteuer.
Ein zu niedriger Wert führt zu: Rückfragen, Korrekturen oder späteren Nachforderungen.
2. Viele Eigentümer haben nicht alle Daten vollständig
Gerade bei älteren Gebäuden fehlen oft:
- exakte Wohnflächenberechnungen
- Modernisierungsnachweise
- bauliche Dokumentationen
- korrekte Nutzflächenangaben
Hier ist eine fachgerechte Ermittlung durch Sachverständige entscheidend.
3. Das LGrStG ist komplex – und Fehler sind schnell passiert
Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland.
Viele Eigentümer wissen nicht:
- welche Daten verpflichtend sind
- wie Flächen korrekt berechnet werden
- welche Modernisierungen relevant sind
- wie der Grundsteuerwert tatsächlich zustande kommt
Eine professionelle Bewertung sorgt dafür, dass alle Vorgaben eingehalten werden und die Unterlagen prüffähig sind.
Warum Gutachter & Sachverständige die beste Wahl sind
Als qualifizierte Gutachter und Sachverständige für Immobilienbewertung übernehmen wir die komplette Wertermittlung nach LGrStG.
Das bedeutet:
- korrekte Datenerhebung
- fachgerechte Bewertung nach gesetzlichen Modellen
- präzise Berechnung der Grundsteuerwerte
- vollständige, verständliche Dokumentation für das Finanzamt
Eigentümer profitieren von:
- Sicherheit
- Transparenz
- Zeitersparnis
- Vermeidung von Fehlern und Rückfragen
Kurz gesagt: Sie erhalten eine Bewertung, die nachvollziehbar und vollständig ist.
Die Grundsteuer B ist Pflicht – aber die Bewertung muss stimmen
Die Grundsteuerreform betrifft alle Eigentümer. Wer seine Immobilie korrekt bewerten lässt, schützt sich vor unnötigen Kosten, vermeidet Ärger mit dem Finanzamt und schafft eine klare Grundlage für die kommenden Jahre.
Mit unserer Expertise als Sachverständige für Immobilienbewertung sorgen wir dafür, dass Ihre Bewertung nach LGrStG präzise, gesetzeskonform und vollständig ist – damit Sie langfristig auf der sicheren Seite stehen.